1. Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)
Letzte Überarbeitung: 1. Dezember 2025. Diese Version tritt in ihrer Gesamtheit anstelle der vorherigen Version in Kraft.
1.1 GELTUNG
1.1.1 Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen der OCAD AG sind ausschliesslich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) massgebend. Sie gehen anders lautenden Konditionen in jedem Falle vor, auch solchen, die vom Besteller übersandt wurden oder sich auf dessen Schriftstück befinden. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, soweit sie von der OCAD AG schriftlich bestätigt sind.
1.1.2 Mit der Bestellung eines Produkts oder einer Dienstleistung bestätigt der Kunde vom Inhalt dieser AGB Kenntnis genommen und diese akzeptiert zu haben.
1.1.3 In Ergänzung zu den AGB gelten Lizenzbedingungen (vgl. unten). Durch die Bestellung der Software werden die Lizenzbedingungen anerkannt. Eine nachträgliche Rückgabe oder ein Umtausch in ein anderes Produkt ist nicht möglich.
1.2 ANGEBOT UND BESTELLUNG
1.2.1 Angebote (Offerten) von der OCAD AG sind stets freibleibend und unverbindlich.
1.2.2 Sämtliche Angaben zu Produkten und Dienstleistungen, die der Kunde im Rahmen des Bestellvorganges erhält, sind unverbindlich. Kleinere Abweichungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Insbesondere sind Änderungen, welche die Funktionalität von OCAD erweitern und verbessern, sowie Irrtum bei Beschreibung, Abbildung und Preisangabe vorbehalten.
1.2.3 Die OCAD AG ist zu Teillieferungen berechtigt.
1.2.4 Ihre Bestellung gilt als Angebot zum Abschluss eines Vertrages nach Massgabe dieser Bedingungen. Wir übernehmen keine Verpflichtung zur Annahme Ihrer Bestellung. Wenn wir Ihre Bestellung annehmen, werden wir Ihnen eine Auftragsbestätigung zukommen lassen. Diese erhalten Sie per E-Mail. Im Zuge der Bestellannahme kann auch sofort mit der Ausführung begonnen werden, hierbei erhalten sie keine gesonderte Auftragsbestätigung.
1.3. LIEFERBEDINGUNGEN
1.3.1 Die Lieferung wird grundsätzlich unmittelbar, bis aber maximal von 1-2 Arbeitstagen nach dem Bestellungseingang verarbeitet. Die Lieferung des Software-Downloads erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
1.3.2 Die bestellte Software wird ausschliesslich durch elektronischen Download ausgeliefert. Sobald wir die Zahlungsfreigabe von Ihrem Kreditkartenunternehmen oder Banküberweisung in Vorauszahlung erhalten haben, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit Instruktionen zum Herunterladen und Aktivieren der bestellten Software.
1.4 IMPORT UND EXPORT
1.4.1 Einfuhrzölle und Steuern werden durch die Zollbehörden des importierenden Landes erhoben. Diese variieren je nach Land und können bis zu einem Mehrfachen des Kaufpreises betragen. Der Kunde ist verantwortlich für die Bezahlung der Einfuhrzölle und Steuern sowie der Einhaltung von Import- und Exportvorschriften seines Landes.
1.4.2 Diese Software unterliegt Exportbeschränkungen, die durch den Lizenznehmer zu beachten sind.
1.5 PREISE
1.5.1 Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vermerkt, in Schweizerfranken (CHF) netto ohne Mehrwertsteuer, Gebühren, Abgaben, Zölle, Transport, Verpackung, Versicherung, Installation, Inbetriebnahme und Schulung.
1.5.2 Länderspezifische Steuern (z.B. Mehrwertsteuer) werden nach Eingabe des Rechnungsempfängers ausgewiesen.
1.5.3 Die aufgeführten Preise gelten unter dem Vorbehalt allfälliger Preisänderungen.
1.6 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1.6.1 Grundsätzlich gilt Vorauszahlung.
1.6.2 Wenn Sie mit Kredit- oder Debitkarte oder mit einer elektronischen Transaktion bezahlen, müssen Sie die dazu erforderlichen Angaben auf dem Bestellformular sowie bei unserem Zahlungsdienstleister angeben.
1.6.3 Falls auf der Rechnung keine anderen Zahlungsbedingungen ausgewiesen sind, ist die Zahlung fällig netto innert einundzwanzig (21) Tagen.
1.6.4. Banktransaktionskosten und –spesen gehen gänzlich zu Lasten des Kunden.
1.7 RÜCKGABERECHT
1.7.1 Es besteht grundsätzlich kein Rückgaberecht.
1.7.3 Jegliche Software, die wir Ihnen zur Verfügung stellen, unterliegt den Bestimmungen der jeweils anwendbaren Lizenzverträge. Diese Lizenzbedingungen werden mit allen Softwareprodukten ausgeliefert. Die Lizenzbestimmungen, die Teil dieses Vertrags und in diesen per Verweisung einbezogen sind, sind für Sie vor ihrem Kauf auf unsere Webseite einsehbar.
1.7.4 Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Software oder Produkt-Software-Pakete (Editionen), die Sie bestellen, Ihren Bedürfnissen entsprechen und mit Ihrer bestehenden Infrastruktur bzw. Systemen und Ihren Prozessen kompatibel sind.
1.8 NUTZUNG DER SOFTWARE UND GEWÄHRLEISTUNG
1.8.1 Das Risiko für die Nutzung beim Einsatz der Software obliegt dem Lizenznehmer. Die OCAD AG macht keine Zusicherungen hinsichtlich Eignung, Zuverlässigkeit, Erhältlich, Zugänglichkeit und Genauigkeit der Software OCAD sowie der damit zusammenhängenden Informationen, Produkte und Leistungen. Die Software OCAD sowie die damit zusammenhängenden Informationen, Produkte und Leistungen werden «wie besehen» ohne Gewährleistung irgendeiner Art zur Verfügung gestellt. Die OCAD AG schliesst hiermit alle diesbezüglichen Gewährleistungen und Garantien – soweit gesetzlich zulässig – aus.
1.8.2 Insbesondere gewährleisten bzw. garantiert die OCAD AG nicht, dass
• die von Ihnen in OCAD eingegeben Daten korrekt abgespeichert werden und jederzeit zugänglich sind.
• Fehler und Defekte von OCAD behoben werden.
1.8.3 In keinem Fall ist die OCAD AG haftbar für:
• irgendwelche direkte, indirekte, unmittelbare, mittelbare, zufällige oder Folgeschäden oder für Strafschadenersatz.
• irgendwelche anderen Schäden, welcher Art auch immer, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangener Nutzung, zufolge verlorener Daten oder aus entgangenem Gewinn, die aus der Nutzung oder aus den Leistungen von OCAD, aus der Verspätung oder der Unmöglichkeit, OCAD zu nutzen, aus der Zurverfügungstellung von Leistungen oder der Tatsache, dass keine Leistungen erbracht worden sind, entstehen oder irgendwie damit zusammenhängen, oder für Schäden aus Informationen, Software, IT-Hardware, Produkten oder Leistungen, die durch OCAD zugänglich wurden, oder für Schäden, die anderweitig durch die Nutzung von OCAD entstehen, gleich, ob dies auf Vertrag, Delikt, Fahrlässigkeit, verschuldensunabhängiger Haftung oder auf einem anderen Rechtsgrund basiert, selbst wenn die OCAD AG auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurden. Insbesondere wird die Haftung für leichte und grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen wegbedungen.
1.8.4 OCAD AG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computer-Programme so zu entwickeln, dass diese unter allen erdenklichen Bedingungen fehlerfrei arbeiten. Gegenstand einer jeden Gewährleistung durch OCAD AG ist Software, die im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist.
1.8.5 OCAD AG übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder für ein bestimmtes Vorhaben geeignet sind. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, übernimmt OCAD AG keine Gewähr für die Verträglichkeit gelieferter Software mit irgendwelchen anderen Programmen oder Hardware-Bestandteilen. Daraus, dass OCAD AG als Erbringer von Dienstleistungen für Produkte auftritt, kann keine Verpflichtung oder Garantie für die Lösung oder Behebung von mit OCAD zusammenhängenden Problemen abgeleitet werden.
1.8.6 Die maximale Haftung der OCAD AG aus Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung (einschliesslich Fahrlässigkeit) oder aus sonst einem Grund ist begrenzt auf den Betrag, welchen Sie der OCAD AG für die fraglichen Produkte und/oder Dienstleistungen schulden.
1.9 BEREITSCHAFT– UND REAKTIONSZEITEN
1.9.1 Es gelten, sofern nichts anderes vereinbart wurde, die Bereitschafts- und Reaktionszeiten (Service Level) der jeweiligen Verträge, insbesondere bei Wartungsverträgen. Ansonsten gilt der Service-Level «Best Effort», bei der keine garantierte Mindestleistung besteht. Allgemeiner Kontakt für alle Kunden der OCAD AG ist der Kundenservice. Anfragen können direkt via E-Mail an support@ocad.com gestellt werden.
1.9.2 Als Bereitschaftszeiten gelten die üblichen Geschäftszeiten in der Schweiz. Gesetzliche Feiertage am Sitz des Dienstleisters werden von diesen Bereitschaftszeiten nicht erfasst.
1.9.3 Eine Haftung bei Nichteinhaltung der Service Levels ist nur dann gegeben, wenn die OCAD AG die Nichteinhaltung zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere nicht für:
• Ausfälle, die von uns nicht direkt zu vertreten sind. Insbesondere Ausfälle bei Drittanbietern.
• Ausfälle, die vom Kunden verschuldet wurden.
Ausfälle, die darauf beruhen, dass kundeneigene Hardware oder Software unsachgemäss benutzt oder repariert wurde.
1.9.4 Wir beanspruchen keine Eigentumsrechte an Ihren Inhalten. Sie behalten sämtliche Rechte und Eigentumsrechte an Ihren Inhalten.
1.10 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
1.10.1 Auf diesen Vertrag findet schweizerisches Recht Anwendung, mit Ausnahme des Kollisionsrechtes sowie des UN-Kaufrechtes. Die Anwendung der Convention for the In-ternational Sale of Goods (CISG) vom 11.04.1980 in ihrer jeweils gültigen Fassung ist ausgeschlossen.
1.10.2 Gerichtsstand ist der Sitz von OCAD AG. OCAD AG darf jedoch auch das Gericht am Sitz des Kunden anrufen.
1.11 GÜLTIGKEIT
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung eventueller Lücken des Vertrages soll eine wirksame und angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach der wirtschaftlichen Zielsetzung gewollt haben.
Baar am 1. Juli 2025
2. Lizenzbestimmungen
Letzte Überarbeitung: 1. Dezember 2025. Diese Version tritt in ihrer Gesamtheit anstelle der vorherigen Version in Kraft.
DIE OCAD AG (NACHSTEHEND AUCH LIZENZGEBERIN GENANNT) LIZENZIERT DIE SOFTWARE OCAD AN SIE (DEN NUTZER/LIZENZNEHMER) NUR AUF DER GRUNDLAGE DER NACHSTEHENDEN WIEDERGEGEBEN SOFTWARE-LIZENZBESTIMMUNGEN. SOLLTEN SIE MIT DIESEN BESTIMMUNGEN NICHT EINVERSTANDEN SEIN, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE OCAD NICHT INSTALLIEREN, AKTIVIEREN ODER VERWENDEN. DIE SOFTWARE OCAD WIRD NICHT VERKAUFT, SONDERN ZUM ZWECKE DER NUTZUNG LIZENZIERT.
SOWEIT SIE DIE SOFTWARE OCAD ALS TESTVERSION NUTZEN, HABEN SIE DAS RECHT, DIE VERSION FÜR EINEN ZEITRAUM VON MAXIMAL 14 TAGEN ZU TESTEN. EINE ERNEUTE INSTALLATION ODER NUTZUNG DER TESTVERSION NACH ABLAUF DES TESTZEITRAUMES IST NICHT GESTATTET.
Die «OCAD Software» wird den Computer des Lizenznehmers dazu veranlassen, automatisch eine Verbindung zum Internet herzustellen, um die «OCAD Software» zu registrieren und aktivieren.
2.1 DEFINITIONEN
2.1.1 «OCAD AG» steht für das Unternehmen OCAD AG, einer Aktiengesellschaft nach dem Recht einer Schweizer Aktiengesellschaft mit dem Hauptsitz Mühlegasse 36, 6340 Baar, Schweiz.
2.1.2 «Software» steht für alle Softwareprodukte der OCAD AG. «OCAD Desktop» bezeichnet die ursprüngliche Softwareanwendung OCAD mit all ihren Editionen, während «OCAD App» eine Softwareerweiterung für mobile Anwendungen ist, die als integrale Anwendung in «OCAD Desktop» integriert ist.
2.1.2 «Datenverarbeitungseinheit» kann ein Personal-Computer, Laptop oder Tablet-PC oder mobiles Gerät (Tablet oder Smartphone etc.) sein.
2.1.3 «Lizenznehmer» bezeichnet Sie und jede juristische Person, welche die Software erhalten hat und für die sie verwendet wird.
2.2 EINRÄUMUNG EINER OCAD DESKTOP-LIZENZ
2.2.1 Sie (eine juristische oder natürliche Person) – nachstehend auch Lizenznehmer genannt – sind berechtigt, «OCAD Desktop» in der erworbenen Anzahl von Lizenzen (die Anzahl/Art der erworbenen Lizenzen ergibt sich aus Rechnung oder einer entsprechenden elektronischen Bestätigung, die Sie von OCAD AG erhalten haben) während der erworbenen Dauer der Lizenz (Laufzeit) zu nutzen, soweit und sofern Sie die folgenden Bestimmungen einhalten.
2.2.2 Lizenz für Einzelanwender: Der Erwerb einer Lizenz für Einzelanwender berechtigt einen Nutzer (auch referenziert als primärer Nutzer), «OCAD Desktop» auf einer Datenverarbeitungseinheit zu installieren und zu aktivieren. Der primäre Nutzer ist des Weiteren berechtigt, eine weitere (zweite) Installation auf einer weiteren (zweiten) Datenverarbeitungseinheit vorzunehmen und die Software dort zu nutzen, wenn und soweit diese weitere (zweite) Datenverarbeitungseinheit ausschliesslich durch den primären Nutzer genutzt wird.
2.2.3 Lizenz für Teams: Der Erwerb einer Lizenz für Teams berechtigt einen Nutzer, die Software auf einer Datenverarbeitungseinheit zu installieren und zu aktivieren.
2.2.4. Lizenzübertragung: Der Nutzer kann die erworbene Lizenz einem anderen Folge-Nutzer übertragen. Nach der Übertragung kann der übertragende Nutzer fortan die erworbene Lizenz nicht mehr nutzen. Das Nutzungsrecht liegt fortan beim Folge-Nutzer. Die Anzahl Lizenzen für ein Team beschränkt sich grundsätzlich er auf fünfundzwanzig (25).
2.2.5 Lizenz für Schulungsräume: Wenn OCAD Academic in einem Schulzimmer installiert wird, darf sie auf maximal 20 Rechner im gleichen Schulungsraum pro Lizenz installiert und aktiviert werden.
2.2.6 Eine Softwarekopie ist in Benutzung oder gilt als auf einem Computer genutzt, wenn diese Kopie in den temporären Speicher (z.B. Arbeitsspeicher, RAM) geladen oder auf einem permanenten Speichermedium (Festplatte, CD-ROM, ROM, virtueller Server, Cloud-Dienst oder ein anderes permanentes Speichermedium) installiert ist.
2.2.7 Eine Lizenz darf nur auf einer Datenverarbeitungseinheit installiert werden, welche nicht als Server verwendet wird.
2.2.8 Die Vermietung, Verpachtung, Unterlizenzierung oder gewerbliche Weiterveräusserung der Software ist ausgeschlossen.
2.2.9 Die Verwendung der Dokumentation darf nur im Rahmen der normalen, vertragsgemässen Nutzung der Software erfolgen. Die gesonderte Verwendung oder Verwertung der Dokumentation ist ausdrücklich untersagt.
2.2.10 Ihren Software-Lizenzschlüssel dürfen Sie ohne die Zustimmung der OCAD AG weder weitergeben noch weiterverkaufen. Sie sind jedoch zur dauerhaften Übertragung der Software berechtigt, sofern Sie sämtliche Dokumentationen übertragen, keine Kopien zurückbehalten und dafür sorgen, dass dieser Lizenzvertrag Anwendung findet. Von der dauerhaften Übertragung ist die OCAD AG mittels Transfer-Formular oder über die installierte und aktivierte Software OCAD (Lizenztransfer) unter Nennung des Übertragungsempfängers zu benachrichtigen.
2.2.11 Bei einem offensichtlichen Verlust eines permanenten Speichermediums (z.B. defekte Festplatte), auf der OCAD Desktop aktiviert wurde, kann die OCAD AG dem aktuellen Nutzer eine zusätzliche Aktivierung von OCAD zulassen. Hierzu ist der OCAD AG per Transfer-Formular unter Nennung der Art des Verlustes sowie der Nutzernamen und Lizenznummer der betroffenen OCAD-Lizenz mitzuteilen.
2.2.12 Die Software oder Teile der Software dürfen ohne die ausdrückliche Zustimmung von OCAD AG weder kopiert, verändert, dekompiliert, übersetzt, zurückübersetzt, den Quellcode der Software entziffert noch in andere Programme integriert werden.
2.2.13 Um ein Produkt zu nutzen, das als Upgrade bezeichnet ist, muss der Lizenznehmer Inhaber einer Volllizenz für das jeweils von der OCAD AG als Upgrade berechtigt bezeichnete Produkt sein. Nach Ausübung des Upgrades ist der Lizenznehmer nicht mehr berechtigt, das Produkt, das Grundlage für die Upgrade Berechtigung war (einschliesslich der Lizenz), zu übertragen, auch dauerhaft nicht.
2.2.14 OCAD AG hat unbeschadet aller sonstigen Ansprüche (z. B. Schadenersatzansprüche) das Recht auf fristlose Kündigung dieses Lizenzvertrages durch schriftliche Mitteilung an den Lizenznehmer, ohne dass OCAD AG eine andere Kündigungsfrist einhalten oder eine weitere Mitteilung machen muss, falls der Lizenznehmer eine Vertragsverletzung in einem solchen Masse begeht, dass es für OCAD AG nicht zumutbar ist, diesen Lizenzvertrag fortzusetzen, und zwar insbesondere, wenn der Lizenznehmer:
• eine abhilfefähige Verletzung seiner Verpflichtungen nach diesem Vertrag begangen hat und innerhalb von 30 Tagen, nachdem der Lizenznehmer von OCAD AG eine Mitteilung über diese Verletzung erhalten hat, keine Abhilfe geschaffen hat.
• eine nicht abhilfefähige Verletzung seiner Verpflichtungen nach diesem Vertrag begangen hat.
2.2.15 Um die Durchführung dieses Vertrages zu ermöglichen ist der Lizenznehmer verpflichtet, sich per Mail oder per Online-Registrierung zu registrieren und Hardware Fingerprints zuzulassen.
2.2.16 Die OCAD AG kann die Software (einschliesslich bestimmter Teile oder Funktionen) jederzeit ohne Haftung gegenüber dem Lizenznehmer oder Dritten ändern, jederzeit den Support der Software einzustellen und Preise, Features, Spezifikationen, Fähigkeiten, Funktionen, Lizenzbedingungen, Veröffentlichungsdaten, allgemeine Verfügbarkeit oder andere Eigenschaften der Software ändern. Wir unternehmen jedoch angemessene Anstrengungen, um Sie von etwaigen Änderungen rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.
2.3 DAUER DER LIZENZ
2.3.1 Die Einräumung der Lizenz erfolgt grundsätzlich befristet auf ein (1) oder drei (3) Jahre.
2.3.2 Die Laufzeit des befristeten Abonnements beginnt nach Bezahlung der Rechnung und dem damit verbunden Versand der Lizenzinformationen (inklusive Aktivierungscode) per E-Mail, wie in der entsprechenden Rechnung der OCAD AG angegeben. Ab diesem Zeitpunkt kann der Lizenznehmer OCAD für den ihm gewährten Zeitraum nutzen.
2.3.3 Eine Verlängerung gilt immer ab dem Ablaufdatum des Jahres-Abos
2.4 NUTZUNG DER OCAD APP
2.4.1 Generelles Die OCAD AG stellt die Windows-Anwendung «OCAD Desktop» zur Nutzung bereit. Die Software bietet dem Nutzer die Möglichkeit, topografische Karten zu erstellen. Zu den betreffenden Funktionen zählen u.a. die Erfassung von Geländepunkten, die Verarbeitung von LiDAR-Daten und deren kartografische Umarbeitung. In Ergänzung dazu wurde eine mobile Anwendung entwickelt, welche die Erfassung von Geländepunkten mit mobilen Endgeräten (Smartphones, Tablets etc.) und GNSS-Signale ermöglicht. Diese Anwendung wird als «OCAD App» bezeichnet.
2.4.2 Benutzeridentifikation Bei der erstmaligen Inbetriebnahme der «OCAD App» wird der Benutzer aufgefordert, sich mit einer E-Mail-Adresse und seinen Namen zu registrieren, um die Identifizierung zu erleichtern, die erforderlich ist, wenn viele Benutzer gemeinsam an Projekten arbeiten.
2.4.3 Geräteidentifikation Der Name und der Identifikationscode eines Geräts werden ebenfalls aufgezeichnet und an OCAD Desktop gesendet, wo sie zusammen mit der oben genannten Benutzeridentifikation Informationen für OCAD Desktop liefern, sodass Datenübermittlungen in Projekten mit mehreren Benutzern und Geräten identifiziert werden können.
2.4.4 Standortposition Zur Erfassung von Geländepunkten verwendet die «OCAD App» interne oder externe GNSS-Signale. In Kombination mit der Benutzeridentifikation kann die Position des Nutzers gegebenenfalls nachvollzogen werden und dann kann er die Nachverfolgung als Aufzeichnung seiner Aktionen während der Projektarbeit verwenden. Deshalb muss der Nutzer bei der Nutzung der «OCAD-App» die Verwendung von GNSS-Signalen systemtechnisch explizit autorisieren, sowohl bei der unmittelbaren Anwendung der «OCAD-App» als auch bei der Hintergrundprotokollierung (Tracking-Modus).
2.4.5. Datentransfer Die vollumfängliche Nutzung der «OCAD App» setzt voraus, dass der Nutzer Projektdaten (eine OCAD-Datei) von einer «OCAD Desktop»-Anwendungen nach der Arbeit im Gelände bezieht und zwingend wieder dorthin zurücktransferiert. Dem Nutzer stehen zu diesem Zweck drei verschiedene Transfer-Methoden zur Verfügung.
• Clouddienstleistern wie beispielsweise OneDrive, iCloud und Dropbox.
• Mittels lokaler Schnittstelle, wobei Kabel oder USB-Stick als Transfermedium genutzt werden können.
• OCAD Cloud-Transfer
2.4.6 OCAD Cloud-Transfer Im Falle der Inanspruchnahme des OCAD-Cloud-Transfer-Services werden die Daten für die Dauer von 7 (sieben) Tagen auf dem OCAD-Server abgespeichert und im Anschluss daran automatisch gelöscht. Es ist lediglich dem ursprünglichen Ersteller des Projekts möglich, die Datenhochladevorgänge zu verifizieren und die neuen Daten herunterzuladen.
Wenn ein Nutzer die Daten aus dem OCAD Cloud Transfer Service vor Ablauf der Standardfrist von 7 Tagen löschen möchte, kann er die OCAD AG dazu schriftlich auffordern, indem er eine eindeutige Kennung (Projekt-ID) übermittelt.
2.5 KÜNDIGUNG
2.5.1 Kündigung durch den Lizenznehmer.
6 (sechs) Wochen vor Ablauf des Abonnements wird der Lizenznehmer von der OCAD AG über den Ablauf der Nutzungsdauer der Lizenz informiert und ein Angebot zur nahtlosen Verlängerung des Abos zugesendet. Sofern keine Bestätigung des Angebots oder Kündigung des Abonnements erfolgte, wird 2 Wochen vor Ablauf des Abonnements eine Erinnerung zur Abo-Verlängerung versendet.
Das Abonnement wird nicht automatisch verlängert.
Der Lizenznehmer hat bei frühzeitiger Kündigung des Abonnements keinen Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Gebühr für das Abonnement. Bei frühzeitlicher Kündigung werden keine Angebote zur Abo-Verlängerung versendet.
2.5.2 Kündigung durch die OCAD AG
Wenn wir diese Bestimmungen ohne wichtigen Grund kündigen, sind wir in vertretbarem Umfang bestrebt, Sie mindestens 30 Tage vor der Kündigung durch eine entsprechende Mitteilung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zu benachrichtigen. Soweit nicht in den zusätzlichen Bedingungen etwas anderes bestimmt ist, können wir jederzeit Ihr Recht, die Software zu nutzen und darauf zugreifen, beenden, wenn:
(a) Sie gegen eine dieser Bestimmungen verstossen (oder in einer Art und Weise handeln, aus der ersichtlich ist, dass Sie nicht die Absicht haben oder nicht in der Lage sind, diese Bestimmungen zu erfüllen),
(b) Sie Gebühren für die Software oder die Dienste gegebenenfalls nicht termingerecht bezahlen,
(c) dies für uns aus gesetzlichen Gründen erforderlich ist (z. B. wenn die Bereitstellung der Dienste oder Software für Sie rechtswidrig ist bzw. wird).
2.6 URHEBERRECHTE
2.6.1 Die diesen Lizenzbestimmungen beiliegende Software einschliesslich aller Bestandteile, insbesondere Beispielsdateien, Dokumentation, JAVA-Applets, Apps etc. und der Dokumentation, steht im Eigentum der OCAD AG und ist durch nationale und internationale Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte geschützt. Die aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte stehen der OCAD AG zu. Vorbehältlich anderslautender Bestimmungen in der jeweiligen Dokumentation der Bestandteile der Software dürfen sie verwendet, angezeigt, vervielfältigt und verteilt werden. Sie dürfen allerdings nicht einzeln vertrieben und kann davon kein Anspruch auf Markenrechte oder Ableitungen erhoben werden
2.6.2 Falls es zusätzliche Lizenzbedingungen gibt, welche die Benutzung der Software regeln, werden diese auf einem separaten schriftlichen Softwarevertrag aufgeführt, der durch die OCAD AG oder einen von ihr bevollmächtigten Dritten unterzeichnet sein muss. Sie werden dann auch Vertragsinhalt.
2.6.3 Die Software enthält urheberrechtlich geschütztes Material sowie Betriebsgeheimnisse, zu deren Wahrung sich der Lizenznehmer verpflichtet.
2.6.4 Die Original-Software als auch Teile und die einzelnen Module der Software dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt sowohl für kostenlose Weitergaben der Software als auch für Verkäufe, Vermietung oder Verpachtung an Dritte.
2.6.5 Jeder Verstoss gegen das angeführte Urheberrecht wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.
2.7 LIZENZVERSTÖSSE
2.7.1 Bei Verstössen gegen den Lizenzvertrag ist der Lizenzgeber oder ein durch den Lizenzgeber Bevollmächtigter berechtigt, die Lizenz jederzeit zurückzuziehen und für nichtig zu erklären.
2.7.2 Bei Verstössen gegen diese Lizenz ist der Lizenzgeber berechtigt, umgehend rechtliche Schritte einzuleiten. Der Lizenzgeber ist darüber hinaus befugt, für entstandene Schäden Schadensersatz zu fordern.
2.7.3 Im Falle des Rückzugs einer Lizenz durch Lizenzverstösse werden für erworbene Lizenzen keinerlei geleistete Zahlungen zurückerstattet.
2.8 GESONDERTE VEREINBARUNGEN
2.8.1 Soweit Sie mit der Lizenzgeberin eine gesonderte Vereinbarung über den Bezug dieser Software abgeschlossen haben, gehen die Regelungen dieser Vereinbarung den Regelungen dieser Lizenzbestimmungen vor.
2.8.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Lizenzvertrages bedürfen der Schriftform. Auch ein Verzicht auf die Schriftform ist formbedürftig.
2.9 HAFTUNGSAUSSCHLUSS
2.9.1 Wenn Sie mit irgendeinem Teil von der Software oder mit irgendwelchen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unzufrieden bzw. nicht einverstanden sind, ist Ihre einzige Möglichkeit, die Software nicht mehr zu nutzen.
2.9.2 Für die Qualität, Zuverlässigkeit und Richtigkeit der von Ihnen erfassten Daten sind Sie allein verantwortlich. Mit der Software dürfen nur Daten erfasst werden, zu deren Erfassung Sie berechtigt sind. Eine Kontrolle der Inhalte ist für den Lizenzgeber unzumutbar und wird daher abgelehnt.
2.9.3 Jegliche Erstattungen und Schadensersatzansprüche im Rahmen eines Rechtsfalles erstrecken sich maximal auf den Kaufpreis der jeweiligen Lizenz.
2.9.4 Sollten durch die von Ihnen erfassten Daten OCAD und/oder Ihre Service-Partner direkt oder indirekt zu Schaden kommen, verpflichten Sie sich für den entstandenen Schaden aufzukommen.
Baar am 1. Dezember 2025
