Lizenzbedingungen

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OCAD AG (nachstehend auch Lizenzgeberin genannt) lizenziert die beiliegende Software OCAD an Sie (den Nutzer/Lizenznehmer) nur auf der Grundlage der nachstehenden wiedergegeben Software-Lizenzbestimmungen. Sollten Sie mit diesen Bestimmungen nicht einverstanden sein, dürfen Sie die Software OCAD nicht installieren oder verwenden. Die Software OCAD wird nicht verkauft, sondern zum Zwecke der Nutzung lizenziert.


1. Einräumung einer Lizenz

1.1 Sie (eine Gesellschaft oder natürliche Person) - nachstehend auch Lizenznehmer genannt - sind berechtigt, die Software in der erworbenen Anzahl von Lizenzen (die Anzahl/Art der erworbenen Lizenzen ergibt sich aus Rechnung/Lizenzzertifikat oder einer entsprechenden elektronischen Bestätigung, die Sie von OCAD AG oder einem seiner berechtigten Reseller erhalten haben) zu nutzen, soweit und sofern Sie die folgenden Bestimmungen einhalten. Ferner sind Sie berechtigt, von der Software eine (1) Sicherungskopie zu fertigen, die als solche zu kennzeichnen ist.

1.2 Der Erwerb je einer Lizenz berechtigt einen Nutzer (primärer Nutzer), die Software auf je einer Datenverarbeitungseinheit, egal ob es sich dabei um eine Workstation oder einen Laptop handelt, zu installieren und einzusetzen. Zu den obigen Regeln gibt es eine Ausnahme für Schulen: Wenn OCAD in einem Schulzimmer installiert wird, darf es auf einer beliebigen Anzahl Rechner im gleichen Schulzimmer installiert werden.

1.3 Der primäre Nutzer ist des Weiteren berechtigt, eine zweite Installation auf einem zweiten Computer vorzunehmen und die Software dort zu nutzen, wenn und soweit dieser zweite Computer ausschliesslich durch den primären Nutzer genutzt wird.

1.4 Eine Softwarekopie ist in Benutzung oder gilt als auf einem Computer genutzt, wenn diese Kopie in den temporären Speicher (z.B. Arbeitsspeicher, RAM) geladen oder auf einem permanenten Speichermedium (Festplatte, CD-ROM, DVD, ROM oder ein anderes permanentes Speichermedium) installiert ist.

1.5 Eine Einzelplatzlizenz darf nur auf einer Datenverarbeitungseinheit installiert werden, welche nicht als Server verwendet wird.

1.6 Die Vermietung oder gewerbliche Weiterveräusserung der Software ist ausgeschlossen.

1.7 Die Verwendung der Dokumentation darf nur im Rahmen der normalen, vertragsgemässen Nutzung der Software erfolgen. Die gesonderte Verwendung oder Verwertung der Dokumentation ist ausdrücklich untersagt.

1.8. Ihren Software-Lizenzschlüssel dürfen Sie ohne die Zustimmung der OCAD AG weder weitergeben noch weiterverkaufen. Sie sind jedoch zur dauerhaften Übertragung der Software (einschliesslich sämtlicher Vorversionen) berechtigt, sofern Sie sämtliche Dokumentationen und Medien übertragen, keine Kopien zurückbehalten und dafür sorgen, dass dieser Lizenzvertrag Anwendung findet. Von der dauerhaften Übertragung ist die OCAD AG per E-Mail unter Nennung des Übertragungsempfängers zu benachrichtigen.

1.9 Die Software oder Teile der Software dürfen ohne die ausdrückliche Zustimmung von OCAD AG weder kopiert, verändert, übersetzt, zurückübersetzt noch in andere Programme integriert werden.

1.10 Um ein Produkt zu nutzen, das als Upgrade oder Update bezeichnet ist, muss der Lizenznehmer Inhaber einer Volllizenz für das jeweils von der OCAD AG als upgrade- und updateberechtigt bezeichnete Produkt sein. Nach Ausübung des Upgrades oder Updates ist der Lizenznehmer nicht mehr berechtigt, das Produkt, das Grundlage für die Upgrade- oder Updateberechtigung war (einschliesslich der Lizenz), zu nutzen oder auf einen Dritten zu übertragen.


2. Dauer der Lizenz

2.1 Die Einräumung der Lizenz erfolgt bei Standardanwendungen zeitlich unbefristet. Bei Produkten im Abonnement immer auf den jeweilig bezahlten Vertragszeitraum.

2.2 Die Lizenz verliert automatisch ihre Wirksamkeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Lizenznehmer gegen eine Bestimmung dieses Vertrages verstösst. Im Falle der Beendigung ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Software sowie alle Kopien der Software zu vernichten.

2.3 Durch die Vernichtung der Software einschliesslich aller Kopien kann der Lizenznehmer den Lizenzvertrag jederzeit beenden.


3. Haftungsausschluss

3.1 Das Risiko für die Nutzung beim Einsatz der Software obliegt dem Lizenznehmer. Die OCAD AG und/oder ihre Reseller machen keine Zusicherungen hinsichtlich Eignung, Zuverlässigkeit, Erhältlich, Zugänglichkeit und Genauigkeit der Software OCAD sowie der damit zusammenhängenden Informationen, Produkte und Leistungen. Die Software OCAD sowie die damit zusammenhängenden Informationen, Produkte und Leistungen werden "wie besehen" ohne Gewährleistung irgendeiner Art zur Verfügung gestellt. Die OCAD AG und/oder ihre Reseller schliessen hiermit alle diesbezüglichen Gewährleistungen und Garantien – soweit gesetzlich zulässig – aus. Insbesondere gewährleisten bzw. garantiert die OCAD AG nicht, dass a) die von Ihnen in OCAD eingegeben Daten korrekt abgespeichert werden und jederzeit zugänglich sind, b) Fehler und Defekte von OCAD behoben werden.

In keinem Fall sind die OCAD AG und/oder Reseller haftbar für (a) irgendwelche direkte, indirekte, unmittelbare, mittelbare, zufällige oder Folgeschäden oder für Strafschadenersatz, (b) irgendwelche anderen Schäden, welcher Art auch immer, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangener Nutzung, zufolge verlorener Daten oder aus entgangenem Gewinn, die aus der Nutzung oder aus den Leistungen von OCAD, aus der Verspätung oder der Unmöglichkeit, OCAD zu nutzen, aus der Zurverfügungstellung von Leistungen oder der Tatsache, dass keine Leistungen erbracht worden sind, entstehen oder irgendwie damit zusammenhängen, oder für Schäden aus Informationen, Software, EDV Hardware, Produkten oder Leistungen, die durch OCAD zugänglich wurden, oder für Schäden, die anderweitig durch die Nutzung von OCAD entstehen, gleich, ob dies auf Vertrag, Delikt, Fahrlässigkeit, verschuldensunabhängiger Haftung oder auf einem anderen Rechtsgrund basiert, selbst wenn die OCAD AG und/oder ihre Reseller auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurden. Insbesondere wird die Haftung für leichte und grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen wegbedungen.

3.2 Wenn Sie mit irgendeinem Teil von OCAD oder mit irgendwelchen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unzufrieden bzw. nicht einverstanden sind, ist Ihre einzige Möglichkeit, OCAD nicht mehr zu nutzen.

3.3 Für die Qualität, Zuverlässigkeit und Richtigkeit der von Ihnen erfassten Daten sind Sie allein verantwortlich. Mit OCAD dürfen nur Daten erfasst werden, zu deren Erfassung Sie berechtigt sind. Eine Kontrolle der Inhalte ist für den Lizenzgeber unzumutbar und wird daher abgelehnt.

3.4 Jegliche Erstattungen und Schadensersatzansprüche im Rahmen eines Rechtsfalles erstrecken sich maximal auf den Kaufpreis der jeweiligen Lizenz.

3.5 Sollten durch die von Ihnen erfassten Daten OCAD und/oder Ihre Service-Partner direkt oder indirekt zu Schaden kommen, verpflichten Sie sich für den entstandenen Schaden aufzukommen.


4. Urheberrecht

4.1 Die diesen Lizenzbestimmungen beiliegende Software einschliesslich aller Bestandteile, insbesondere der JAVA-Applets, Flash-Applets und der Dokumentation, steht im Eigentum von OCAD AG und ist durch nationale und internationale Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte geschützt. Die aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte stehen der OCAD AG, Baar zu.

Falls es zusätzliche Lizenzbedingungen, die die Benutzung der Software regeln, gibt, werden diese auf einem separaten schriftlichen Softwarevertrag aufgeführt, der durch die OCAD AG oder einen von ihr bevollmächtigten Dritten unterzeichnet sein muss. Sie werden dann auch Vertragsinhalt.

4.2 Die Software enthält urheberrechtlich geschütztes Material sowie Betriebsgeheimnisse, zu deren Wahrung sich der Lizenznehmer verpflichtet.

4.3 Die Original-Software als auch Teile und die einzelnen Module der Software dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt sowohl für kostenlose Weitergaben der Software als auch für Verkäufe oder Vermietung an Dritte.

4.4 Jeder Verstoss gegen das angeführte Urheberrecht wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.


5. Lizenzverstösse

5.1 Bei Verstössen gegen den Lizenzvertrag ist der Lizenzgeber oder ein durch den Lizenzgeber Bevollmächtigter berechtigt, die Lizenz jederzeit zurückzuziehen und für nichtig zu erklären.

5.2 Bei Verstössen gegen diese Lizenz ist der Lizenzgeber berechtigt, umgehend rechtliche Schritte einzuleiten. Der Lizenzgeber ist darüber hinaus befugt, für entstandene Schäden Schadensersatz zu fordern.

5.3 Im Falle des Rückzugs einer Lizenz durch Lizenzverstösse werden für erworbene Lizenzen keinerlei geleistete Zahlungen zurückerstattet.


6. Datenschutz, weitere Bestimmungen

6.1 Sie stimmen hiermit ausdrücklich zu, dass OCAD AG Daten und Informationen über Sie (wie z.B. Namen, Adresse und E-Mail-Adresse) erhebt, speichert und im Unternehmen sowie in verbundenen Unternehmen verwendet und verarbeitet. Es wird darauf hingewiesen, dass, soweit sich OCAD AG zur Erfüllung seiner vertraglichen oder ausservertraglichen Rechte und Pflichten Dritter bedient, diesen die erhobenen Daten zur Erfüllung dieser Rechte und Pflichten übertragen werden können. Beispiele für solche Dritte sind Reseller, Lieferunternehmen, Marketingbeauftragte sowie Kreditkartenunternehmen.

6.2 OCAD AG hat unbeschadet aller sonstigen Ansprüche (z. B. Schadenersatzansprüche) das Recht auf fristlose Kündigung dieses Lizenzvertrages durch schriftliche Mitteilung an den Lizenznehmer, ohne dass OCAD AG eine andere Kündigungsfrist einhalten oder eine weitere Mitteilung machen muss, falls der Lizenznehmer eine Vertragsverletzung in einem solchen Masse begeht, dass es für OCAD AG nicht zumutbar ist, diesen Lizenzvertrag fortzusetzen, und zwar insbesondere, wenn der Lizenznehmer: • eine abhilfefähige Verletzung seiner Verpflichtungen nach diesem Vertrag begangen hat und innerhalb von 30 Tagen, nachdem der Lizenznehmer von OCAD AG eine Mitteilung über diese Verletzung erhalten hat, keine Abhilfe geschaffen hat; • eine nicht abhilfefähige Verletzung seiner Verpflichtungen nach diesem Vertrag begangen hat.

6.3 Diese Software unterliegt Exportbeschränkungen, die durch den Lizenznehmer zu beachten sind. Der Lizenznehmer ist insbesondere nicht berechtigt, diese Software in ein Land, das nach US-Recht oder EU-Recht sowie nach nationalem Recht auf einer Embargoliste genannt ist, zu exportieren. Informationen zu den US-Embargo-Regelungen finden Sie unter [1].

6.4 Hersteller der Software ist die OCAD AG, Mühlegasse 36, 6340 Baar, Schweiz.

6.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung eventueller Lücken des Vertrages soll eine wirksame und angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach der wirtschaftlichen Zielsetzung gewollt haben.

6.6 Änderungen und Ergänzungen dieses Lizenzvertrages bedürfen der Schriftform. Auch ein Verzicht auf die Schriftform ist formbedürftig.

6.7 Soweit Sie mit der Lizenzgeberin eine gesonderte Vereinbarung über den Bezug dieser Software abgeschlossen haben, gehen die Regelungen dieser Vereinbarung den Regelungen dieser Lizenzbestimmungen vor.

6.8 Auf diesen Vertrag findet schweizerisches Recht Anwendung, mit Ausnahme des Kollisionsrechtes sowie des UN-Kaufrechtes. Die Anwendung der Convention for the International Sale of Goods (CISG) vom 11.04.1980 in ihrer jeweils gültigen Fassung ist ausgeschlossen.

6.9 Gerichtsstand ist der Sitz von OCAD AG. OCAD AG darf jedoch auch das Gericht am Sitz des Kunden anrufen.


Fehler und Vorschläge

Jede Software enthält Fehler, OCAD eingeschlossen. Meldungen über gefundene Fehler und alle weiteren Vorschläge sind jederzeit willkkommen. Bitte senden Sie diese an OCAD AG.