{"id":647,"date":"2017-12-04T15:31:23","date_gmt":"2017-12-04T15:31:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ocad.com\/terms\/"},"modified":"2025-11-17T21:01:48","modified_gmt":"2025-11-17T20:01:48","slug":"terms","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ocad.com\/de\/terms\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<h1><strong>1. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingung (AGB)<\/strong><\/h1>\n<p><em>Letzte \u00dcberarbeitung: 1. Dezember 2025. Diese Version tritt in ihrer Gesamtheit anstelle der vorherigen Version in Kraft.<\/em><\/p>\n<p><strong>1.1 GELTUNG<\/strong><br \/>\n1.1.1 F\u00fcr alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen der OCAD AG sind ausschliesslich die nachfolgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) massgebend. Sie gehen anders lautenden Konditionen in jedem Falle vor, auch solchen, die vom Besteller \u00fcbersandt wurden oder sich auf dessen Schriftst\u00fcck befinden. \u00c4nderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, soweit sie von der OCAD AG schriftlich best\u00e4tigt sind.<br \/>\n1.1.2 Mit der Bestellung eines Produkts oder einer Dienstleistung best\u00e4tigt der Kunde vom Inhalt dieser AGB Kenntnis genommen und diese akzeptiert zu haben.<br \/>\n1.1.3 In Erg\u00e4nzung zu den AGB gelten Lizenzbedingungen (vgl. unten). Durch die Bestellung der Software werden die Lizenzbedingungen anerkannt. Eine nachtr\u00e4gliche R\u00fcckgabe oder ein Umtausch in ein anderes Produkt ist nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p><strong>1.2 ANGEBOT UND BESTELLUNG<\/strong><br \/>\n1.2.1 Angebote (Offerten) von der OCAD AG sind stets freibleibend und unverbindlich.<br \/>\n1.2.2 S\u00e4mtliche Angaben zu Produkten und Dienstleistungen, die der Kunde im Rahmen des Bestellvorganges erh\u00e4lt, sind unverbindlich. Kleinere Abweichungen gegen\u00fcber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind m\u00f6glich. Insbesondere sind \u00c4nderungen, welche die Funktionalit\u00e4t von OCAD erweitern und verbessern, sowie Irrtum bei Beschreibung, Abbildung und Preisangabe vorbehalten.<br \/>\n1.2.3 Die OCAD AG ist zu Teillieferungen berechtigt.<br \/>\n1.2.4 Ihre Bestellung gilt als Angebot zum Abschluss eines Vertrages nach Massgabe dieser Bedingungen. Wir \u00fcbernehmen keine Verpflichtung zur Annahme Ihrer Bestellung. Wenn wir Ihre Bestellung annehmen, werden wir Ihnen eine Auftragsbest\u00e4tigung zukommen lassen. Diese erhalten Sie per E-Mail. Im Zuge der Bestellannahme kann auch sofort mit der Ausf\u00fchrung begonnen werden, hierbei erhalten sie keine gesonderte Auftragsbest\u00e4tigung.<\/p>\n<p><strong>1.3. LIEFERBEDINGUNGEN<\/strong><br \/>\n1.3.1 Die Lieferung wird grunds\u00e4tzlich unmittelbar, bis aber maximal von 1-2 Arbeitstagen nach dem Bestellungseingang verarbeitet. Die Lieferung des Software-Downloads erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.<br \/>\n1.3.2 Die bestellte Software wird ausschliesslich durch elektronischen Download ausgeliefert. Sobald wir die Zahlungsfreigabe von Ihrem Kreditkartenunternehmen oder Bank\u00fcberweisung in Vorauszahlung erhalten haben, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit Instruktionen zum Herunterladen und Aktivieren der bestellten Software.<\/p>\n<p><strong>1.4 IMPORT UND EXPORT<\/strong><br \/>\n1.4.1 Einfuhrz\u00f6lle und Steuern werden durch die Zollbeh\u00f6rden des importierenden Landes erhoben. Diese variieren je nach Land und k\u00f6nnen bis zu einem Mehrfachen des Kaufpreises betragen. Der Kunde ist verantwortlich f\u00fcr die Bezahlung der Einfuhrz\u00f6lle und Steuern sowie der Einhaltung von Import- und Exportvorschriften seines Landes.<br \/>\n1.4.2 Diese Software unterliegt <a href=\"https:\/\/www.seco.admin.ch\/seco\/de\/home\/Aussenwirtschaftspolitik_Wirtschaftliche_Zusammenarbeit\/Wirtschaftsbeziehungen\/exportkontrollen-und-sanktionen\/sanktionen-embargos\/sanktionsmassnahmen.html\">Exportbeschr\u00e4nkungen<\/a>, die durch den Lizenznehmer zu beachten sind.<\/p>\n<p><strong>1.5 PREISE<\/strong><br \/>\n1.5.1 Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vermerkt, in Schweizerfranken (CHF) netto ohne Mehrwertsteuer, Geb\u00fchren, Abgaben, Z\u00f6lle, Transport, Verpackung, Versicherung, Installation, Inbetriebnahme und Schulung.<br \/>\n1.5.2 L\u00e4nderspezifische Steuern (z.B. Mehrwertsteuer) werden nach Eingabe des Rechnungsempf\u00e4ngers ausgewiesen.<br \/>\n1.5.3 Die aufgef\u00fchrten Preise gelten unter dem Vorbehalt allf\u00e4lliger Preis\u00e4nderungen.<\/p>\n<p><strong>1.6 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN<\/strong><br \/>\n1.6.1 Grunds\u00e4tzlich gilt Vorauszahlung.<br \/>\n1.6.2 Wenn Sie mit Kredit- oder Debitkarte oder mit einer elektronischen Transaktion bezahlen, m\u00fcssen Sie die dazu erforderlichen Angaben auf dem Bestellformular sowie bei unserem Zahlungsdienstleister angeben.<br \/>\n1.6.3 Falls auf der Rechnung keine anderen Zahlungsbedingungen ausgewiesen sind, ist die Zahlung f\u00e4llig netto innert einundzwanzig (21) Tagen.<br \/>\n1.6.4. Banktransaktionskosten und \u2013spesen gehen g\u00e4nzlich zu Lasten des Kunden.<\/p>\n<p><strong>1.7 R\u00dcCKGABERECHT<\/strong><br \/>\n1.7.1 Es besteht grunds\u00e4tzlich kein R\u00fcckgaberecht.<br \/>\n1.7.3 Jegliche Software, die wir Ihnen zur Verf\u00fcgung stellen, unterliegt den Bestimmungen der jeweils anwendbaren Lizenzvertr\u00e4ge. Diese Lizenzbedingungen werden mit allen Softwareprodukten ausgeliefert. Die Lizenzbestimmungen, die Teil dieses Vertrags und in diesen per Verweisung einbezogen sind, sind f\u00fcr Sie vor ihrem Kauf auf unsere Webseite einsehbar.<br \/>\n1.7.4 Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Software oder Produkt-Software-Pakete (Editionen), die Sie bestellen, Ihren Bed\u00fcrfnissen entsprechen und mit Ihrer bestehenden Infrastruktur bzw. Systemen und Ihren Prozessen kompatibel sind.<\/p>\n<p><strong>1.8 NUTZUNG DER SOFTWARE UND GEW\u00c4HRLEISTUNG<\/strong><br \/>\n1.8.1 Das Risiko f\u00fcr die Nutzung beim Einsatz der Software obliegt dem Lizenznehmer. Die OCAD AG macht keine Zusicherungen hinsichtlich Eignung, Zuverl\u00e4ssigkeit, Erh\u00e4ltlich, Zug\u00e4nglichkeit und Genauigkeit der Software OCAD sowie der damit zusammenh\u00e4ngenden Informationen, Produkte und Leistungen. Die Software OCAD sowie die damit zusammenh\u00e4ngenden Informationen, Produkte und Leistungen werden \u00abwie besehen\u00bb ohne Gew\u00e4hrleistung irgendeiner Art zur Verf\u00fcgung gestellt. Die OCAD AG schliesst hiermit alle diesbez\u00fcglichen Gew\u00e4hrleistungen und Garantien \u2013 soweit gesetzlich zul\u00e4ssig \u2013 aus.<br \/>\n1.8.2 Insbesondere gew\u00e4hrleisten bzw. garantiert die OCAD AG nicht, dass<br \/>\n\u2022 die von Ihnen in OCAD eingegeben Daten korrekt abgespeichert werden und jederzeit zug\u00e4nglich sind.<br \/>\n\u2022 Fehler und Defekte von OCAD behoben werden.<br \/>\n1.8.3 In keinem Fall ist die OCAD AG haftbar f\u00fcr:<br \/>\n\u2022 irgendwelche direkte, indirekte, unmittelbare, mittelbare, zuf\u00e4llige oder Folgesch\u00e4den oder f\u00fcr Strafschadenersatz.<br \/>\n\u2022 irgendwelche anderen Sch\u00e4den, welcher Art auch immer, einschliesslich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf Sch\u00e4den aus entgangener Nutzung, zufolge verlorener Daten oder aus entgangenem Gewinn, die aus der Nutzung oder aus den Leistungen von OCAD, aus der Versp\u00e4tung oder der Unm\u00f6glichkeit, OCAD zu nutzen, aus der Zurverf\u00fcgungstellung von Leistungen oder der Tatsache, dass keine Leistungen erbracht worden sind, entstehen oder irgendwie damit zusammenh\u00e4ngen, oder f\u00fcr Sch\u00e4den aus Informationen, Software, IT-Hardware, Produkten oder Leistungen, die durch OCAD zug\u00e4nglich wurden, oder f\u00fcr Sch\u00e4den, die anderweitig durch die Nutzung von OCAD entstehen, gleich, ob dies auf Vertrag, Delikt, Fahrl\u00e4ssigkeit, verschuldensunabh\u00e4ngiger Haftung oder auf einem anderen Rechtsgrund basiert, selbst wenn die OCAD AG auf die M\u00f6glichkeit solcher Sch\u00e4den hingewiesen wurden. Insbesondere wird die Haftung f\u00fcr leichte und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit von Hilfspersonen wegbedungen.<br \/>\n1.8.4 OCAD AG macht ausdr\u00fccklich darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht m\u00f6glich ist, Computer-Programme so zu entwickeln, dass diese unter allen erdenklichen Bedingungen fehlerfrei arbeiten. Gegenstand einer jeden Gew\u00e4hrleistung durch OCAD AG ist Software, die im Sinne der Programmbeschreibung grunds\u00e4tzlich brauchbar ist.<br \/>\n1.8.5 OCAD AG \u00fcbernimmt keine Gew\u00e4hr daf\u00fcr, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden gen\u00fcgen oder f\u00fcr ein bestimmtes Vorhaben geeignet sind. Sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich zugesichert, \u00fcbernimmt OCAD AG keine Gew\u00e4hr f\u00fcr die Vertr\u00e4glichkeit gelieferter Software mit irgendwelchen anderen Programmen oder Hardware-Bestandteilen. Daraus, dass OCAD AG als Erbringer von Dienstleistungen f\u00fcr Produkte auftritt, kann keine Verpflichtung oder Garantie f\u00fcr die L\u00f6sung oder Behebung von mit OCAD zusammenh\u00e4ngenden Problemen abgeleitet werden.<br \/>\n1.8.6 Die maximale Haftung der OCAD AG aus Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung (einschliesslich Fahrl\u00e4ssigkeit) oder aus sonst einem Grund ist begrenzt auf den Betrag, welchen Sie der OCAD AG f\u00fcr die fraglichen Produkte und\/oder Dienstleistungen schulden.<\/p>\n<p><strong>1.9 BEREITSCHAFT\u2013 UND REAKTIONSZEITEN<\/strong><br \/>\n1.9.1 Es gelten, sofern nichts anderes vereinbart wurde, die Bereitschafts- und Reaktionszeiten (Service Level) der jeweiligen Vertr\u00e4ge, insbesondere bei Wartungsvertr\u00e4gen. Ansonsten gilt der Service-Level \u00abBest Effort\u00bb, bei der keine garantierte Mindestleistung besteht. Allgemeiner Kontakt f\u00fcr alle Kunden der OCAD AG ist der Kundenservice. Anfragen k\u00f6nnen direkt via E-Mail an support@ocad.com gestellt werden.<br \/>\n1.9.2 Als Bereitschaftszeiten gelten die \u00fcblichen Gesch\u00e4ftszeiten in der Schweiz. Gesetzliche Feiertage am Sitz des Dienstleisters werden von diesen Bereitschaftszeiten nicht erfasst.<br \/>\n1.9.3 Eine Haftung bei Nichteinhaltung der Service Levels ist nur dann gegeben, wenn die OCAD AG die Nichteinhaltung zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere nicht f\u00fcr:<br \/>\n\u2022 Ausf\u00e4lle, die von uns nicht direkt zu vertreten sind. Insbesondere Ausf\u00e4lle bei Drittanbietern.<br \/>\n\u2022 Ausf\u00e4lle, die vom Kunden verschuldet wurden.<br \/>\nAusf\u00e4lle, die darauf beruhen, dass kundeneigene Hardware oder Software unsachgem\u00e4ss benutzt oder repariert wurde.<br \/>\n1.9.4 Wir beanspruchen keine Eigentumsrechte an Ihren Inhalten. Sie behalten s\u00e4mtliche Rechte und Eigentumsrechte an Ihren Inhalten.<\/p>\n<p><strong>1.10 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND<\/strong><br \/>\n1.10.1 Auf diesen Vertrag findet schweizerisches Recht Anwendung, mit Ausnahme des Kollisionsrechtes sowie des UN-Kaufrechtes. Die Anwendung der Convention for the In-ternational Sale of Goods (CISG) vom 11.04.1980 in ihrer jeweils g\u00fcltigen Fassung ist ausgeschlossen.<br \/>\n1.10.2 Gerichtsstand ist der Sitz von OCAD AG. OCAD AG darf jedoch auch das Gericht am Sitz des Kunden anrufen.<\/p>\n<p><strong>1.11 G\u00dcLTIGKEIT<\/strong><br \/>\nSollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen hierdurch nicht ber\u00fchrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausf\u00fcllung eventueller L\u00fccken des Vertrages soll eine wirksame und angemessene Regelung treten, die dem am n\u00e4chsten kommt, was die Parteien nach der wirtschaftlichen Zielsetzung gewollt haben.<br \/>\n<em>Baar am 1. Juli 2025<\/em><\/p>\n<h1><strong>2. Lizenzbestimmungen<\/strong><\/h1>\n<p><em>Letzte \u00dcberarbeitung: 1. Dezember 2025. Diese Version tritt in ihrer Gesamtheit anstelle der vorherigen Version in Kraft.<\/em><\/p>\n<p>DIE OCAD AG (NACHSTEHEND AUCH LIZENZGEBERIN GENANNT) LIZENZIERT DIE SOFTWARE OCAD AN SIE (DEN NUTZER\/LIZENZNEHMER) NUR AUF DER GRUNDLAGE DER NACHSTEHENDEN WIEDERGEGEBEN SOFTWARE-LIZENZBESTIMMUNGEN. SOLLTEN SIE MIT DIESEN BESTIMMUNGEN NICHT EINVERSTANDEN SEIN, D\u00dcRFEN SIE DIE SOFTWARE OCAD NICHT INSTALLIEREN, AKTIVIEREN ODER VERWENDEN. DIE SOFTWARE OCAD WIRD NICHT VERKAUFT, SONDERN ZUM ZWECKE DER NUTZUNG LIZENZIERT.<br \/>\nSOWEIT SIE DIE SOFTWARE OCAD ALS TESTVERSION NUTZEN, HABEN SIE DAS RECHT, DIE VERSION F\u00dcR EINEN ZEITRAUM VON MAXIMAL 14 TAGEN ZU TESTEN. EINE ERNEUTE INSTALLATION ODER NUTZUNG DER TESTVERSION NACH ABLAUF DES TESTZEITRAUMES IST NICHT GESTATTET.<br \/>\nDie \u00abOCAD Software\u00bb wird den Computer des Lizenznehmers dazu veranlassen, automatisch eine Verbindung zum Internet herzustellen, um die \u00abOCAD Software\u00bb zu registrieren und aktivieren.<\/p>\n<p><strong>2.1 DEFINITIONEN<\/strong><br \/>\n2.1.1 \u00abOCAD AG\u00bb steht f\u00fcr das Unternehmen OCAD AG, einer Aktiengesellschaft nach dem Recht einer Schweizer Aktiengesellschaft mit dem Hauptsitz M\u00fchlegasse 36, 6340 Baar, Schweiz.<br \/>\n2.1.2 \u00abSoftware\u00bb steht f\u00fcr alle Softwareprodukte der OCAD AG. \u00abOCAD Desktop\u00bb bezeichnet die urspr\u00fcngliche Softwareanwendung OCAD mit all ihren Editionen, w\u00e4hrend \u00abOCAD App\u00bb eine Softwareerweiterung f\u00fcr mobile Anwendungen ist, die als integrale Anwendung in \u00abOCAD Desktop\u00bb integriert ist.<br \/>\n2.1.2 \u00abDatenverarbeitungseinheit\u00bb kann ein Personal-Computer, Laptop oder Tablet-PC oder mobiles Ger\u00e4t (Tablet oder Smartphone etc.) sein.<br \/>\n2.1.3 \u00abLizenznehmer\u00bb bezeichnet Sie und jede juristische Person, welche die Software erhalten hat und f\u00fcr die sie verwendet wird.<\/p>\n<p><strong>2.2 EINR\u00c4UMUNG EINER OCAD DESKTOP-LIZENZ<\/strong><br \/>\n2.2.1 Sie (eine juristische oder nat\u00fcrliche Person) \u2013 nachstehend auch Lizenznehmer genannt \u2013 sind berechtigt, \u00abOCAD Desktop\u00bb in der erworbenen Anzahl von Lizenzen (die Anzahl\/Art der erworbenen Lizenzen ergibt sich aus Rechnung oder einer entsprechenden elektronischen Best\u00e4tigung, die Sie von OCAD AG erhalten haben) w\u00e4hrend der erworbenen Dauer der Lizenz (Laufzeit) zu nutzen, soweit und sofern Sie die folgenden Bestimmungen einhalten.<br \/>\n2.2.2 Lizenz f\u00fcr Einzelanwender: Der Erwerb einer Lizenz f\u00fcr Einzelanwender berechtigt einen Nutzer (auch referenziert als prim\u00e4rer Nutzer), \u00abOCAD Desktop\u00bb auf einer Datenverarbeitungseinheit zu installieren und zu aktivieren. Der prim\u00e4re Nutzer ist des Weiteren berechtigt, eine weitere (zweite) Installation auf einer weiteren (zweiten) Datenverarbeitungseinheit vorzunehmen und die Software dort zu nutzen, wenn und soweit diese weitere (zweite) Datenverarbeitungseinheit ausschliesslich durch den prim\u00e4ren Nutzer genutzt wird.<br \/>\n2.2.3 Lizenz f\u00fcr Teams: Der Erwerb einer Lizenz f\u00fcr Teams berechtigt einen Nutzer, die Software auf einer Datenverarbeitungseinheit zu installieren und zu aktivieren.<br \/>\n2.2.4. Lizenz\u00fcbertragung: Der Nutzer kann die erworbene Lizenz einem anderen Folge-Nutzer \u00fcbertragen. Nach der \u00dcbertragung kann der \u00fcbertragende Nutzer fortan die erworbene Lizenz nicht mehr nutzen. Das Nutzungsrecht liegt fortan beim Folge-Nutzer. Die Anzahl Lizenzen f\u00fcr ein Team beschr\u00e4nkt sich grunds\u00e4tzlich er auf f\u00fcnfundzwanzig (25).<br \/>\n2.2.5 Lizenz f\u00fcr Schulungsr\u00e4ume: Wenn OCAD Academic in einem Schulzimmer installiert wird, darf sie auf maximal 20 Rechner im gleichen Schulungsraum pro Lizenz installiert und aktiviert werden.<br \/>\n2.2.6 Eine Softwarekopie ist in Benutzung oder gilt als auf einem Computer genutzt, wenn diese Kopie in den tempor\u00e4ren Speicher (z.B. Arbeitsspeicher, RAM) geladen oder auf einem permanenten Speichermedium (Festplatte, CD-ROM, ROM, virtueller Server, Cloud-Dienst oder ein anderes permanentes Speichermedium) installiert ist.<br \/>\n2.2.7 Eine Lizenz darf nur auf einer Datenverarbeitungseinheit installiert werden, welche nicht als Server verwendet wird.<br \/>\n2.2.8 Die Vermietung, Verpachtung, Unterlizenzierung oder gewerbliche Weiterver\u00e4usserung der Software ist ausgeschlossen.<br \/>\n2.2.9 Die Verwendung der Dokumentation darf nur im Rahmen der normalen, vertragsgem\u00e4ssen Nutzung der Software erfolgen. Die gesonderte Verwendung oder Verwertung der Dokumentation ist ausdr\u00fccklich untersagt.<br \/>\n2.2.10 Ihren Software-Lizenzschl\u00fcssel d\u00fcrfen Sie ohne die Zustimmung der OCAD AG weder weitergeben noch weiterverkaufen. Sie sind jedoch zur dauerhaften \u00dcbertragung der Software berechtigt, sofern Sie s\u00e4mtliche Dokumentationen \u00fcbertragen, keine Kopien zur\u00fcckbehalten und daf\u00fcr sorgen, dass dieser Lizenzvertrag Anwendung findet. Von der dauerhaften \u00dcbertragung ist die OCAD AG mittels Transfer-Formular oder \u00fcber die installierte und aktivierte Software OCAD (Lizenztransfer) unter Nennung des \u00dcbertragungsempf\u00e4ngers zu benachrichtigen.<br \/>\n2.2.11 Bei einem offensichtlichen Verlust eines permanenten Speichermediums (z.B. defekte Festplatte), auf der OCAD Desktop aktiviert wurde, kann die OCAD AG dem aktuellen Nutzer eine zus\u00e4tzliche Aktivierung von OCAD zulassen. Hierzu ist der OCAD AG per Transfer-Formular unter Nennung der Art des Verlustes sowie der Nutzernamen und Lizenznummer der betroffenen OCAD-Lizenz mitzuteilen.<br \/>\n2.2.12 Die Software oder Teile der Software d\u00fcrfen ohne die ausdr\u00fcckliche Zustimmung von OCAD AG weder kopiert, ver\u00e4ndert, dekompiliert, \u00fcbersetzt, zur\u00fcck\u00fcbersetzt, den Quellcode der Software entziffert noch in andere Programme integriert werden.<br \/>\n2.2.13 Um ein Produkt zu nutzen, das als Upgrade bezeichnet ist, muss der Lizenznehmer Inhaber einer Volllizenz f\u00fcr das jeweils von der OCAD AG als Upgrade berechtigt bezeichnete Produkt sein. Nach Aus\u00fcbung des Upgrades ist der Lizenznehmer nicht mehr berechtigt, das Produkt, das Grundlage f\u00fcr die Upgrade Berechtigung war (einschliesslich der Lizenz), zu \u00fcbertragen, auch dauerhaft nicht.<br \/>\n2.2.14 OCAD AG hat unbeschadet aller sonstigen Anspr\u00fcche (z. B. Schadenersatzanspr\u00fcche) das Recht auf fristlose K\u00fcndigung dieses Lizenzvertrages durch schriftliche Mitteilung an den Lizenznehmer, ohne dass OCAD AG eine andere K\u00fcndigungsfrist einhalten oder eine weitere Mitteilung machen muss, falls der Lizenznehmer eine Vertragsverletzung in einem solchen Masse begeht, dass es f\u00fcr OCAD AG nicht zumutbar ist, diesen Lizenzvertrag fortzusetzen, und zwar insbesondere, wenn der Lizenznehmer:<br \/>\n\u2022 eine abhilfef\u00e4hige Verletzung seiner Verpflichtungen nach diesem Vertrag begangen hat und innerhalb von 30 Tagen, nachdem der Lizenznehmer von OCAD AG eine Mitteilung \u00fcber diese Verletzung erhalten hat, keine Abhilfe geschaffen hat.<br \/>\n\u2022 eine nicht abhilfef\u00e4hige Verletzung seiner Verpflichtungen nach diesem Vertrag begangen hat.<br \/>\n2.2.15 Um die Durchf\u00fchrung dieses Vertrages zu erm\u00f6glichen ist der Lizenznehmer verpflichtet, sich per Mail oder per Online-Registrierung zu registrieren und Hardware Fingerprints zuzulassen.<br \/>\n2.2.16 Die OCAD AG kann die Software (einschliesslich bestimmter Teile oder Funktionen) jederzeit ohne Haftung gegen\u00fcber dem Lizenznehmer oder Dritten \u00e4ndern, jederzeit den Support der Software einzustellen und Preise, Features, Spezifikationen, F\u00e4higkeiten, Funktionen, Lizenzbedingungen, Ver\u00f6ffentlichungsdaten, allgemeine Verf\u00fcgbarkeit oder andere Eigenschaften der Software \u00e4ndern. Wir unternehmen jedoch angemessene Anstrengungen, um Sie von etwaigen \u00c4nderungen rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.<\/p>\n<p><strong>2.3 DAUER DER LIZENZ<\/strong><br \/>\n2.3.1 Die Einr\u00e4umung der Lizenz erfolgt grunds\u00e4tzlich befristet auf ein (1) oder drei (3) Jahre.<br \/>\n2.3.2 Die Laufzeit des befristeten Abonnements beginnt nach Bezahlung der Rechnung und dem damit verbunden Versand der Lizenzinformationen (inklusive Aktivierungscode) per E-Mail, wie in der entsprechenden Rechnung der OCAD AG angegeben. Ab diesem Zeitpunkt kann der Lizenznehmer OCAD f\u00fcr den ihm gew\u00e4hrten Zeitraum nutzen.<br \/>\n2.3.3 Eine Verl\u00e4ngerung gilt immer ab dem Ablaufdatum des Jahres-Abos<\/p>\n<p><strong>2.4 NUTZUNG DER OCAD APP<\/strong><br \/>\n2.4.1 Generelles Die OCAD AG stellt die Windows-Anwendung \u00abOCAD Desktop\u00bb zur Nutzung bereit. Die Software bietet dem Nutzer die M\u00f6glichkeit, topografische Karten zu erstellen. Zu den betreffenden Funktionen z\u00e4hlen u.a. die Erfassung von Gel\u00e4ndepunkten, die Verarbeitung von LiDAR-Daten und deren kartografische Umarbeitung. In Erg\u00e4nzung dazu wurde eine mobile Anwendung entwickelt, welche die Erfassung von Gel\u00e4ndepunkten mit mobilen Endger\u00e4ten (Smartphones, Tablets etc.) und GNSS-Signale erm\u00f6glicht. Diese Anwendung wird als \u00abOCAD App\u00bb bezeichnet.<br \/>\n2.4.2 Benutzeridentifikation Bei der erstmaligen Inbetriebnahme der \u00abOCAD App\u00bb wird der Benutzer aufgefordert, sich mit einer E-Mail-Adresse und seinen Namen zu registrieren, um die Identifizierung zu erleichtern, die erforderlich ist, wenn viele Benutzer gemeinsam an Projekten arbeiten.<br \/>\n2.4.3 Ger\u00e4teidentifikation Der Name und der Identifikationscode eines Ger\u00e4ts werden ebenfalls aufgezeichnet und an OCAD Desktop gesendet, wo sie zusammen mit der oben genannten Benutzeridentifikation Informationen f\u00fcr OCAD Desktop liefern, sodass Daten\u00fcbermittlungen in Projekten mit mehreren Benutzern und Ger\u00e4ten identifiziert werden k\u00f6nnen.<br \/>\n2.4.4 Standortposition Zur Erfassung von Gel\u00e4ndepunkten verwendet die \u00abOCAD App\u00bb interne oder externe GNSS-Signale. In Kombination mit der Benutzeridentifikation kann die Position des Nutzers gegebenenfalls nachvollzogen werden und dann kann er die Nachverfolgung als Aufzeichnung seiner Aktionen w\u00e4hrend der Projektarbeit verwenden. Deshalb muss der Nutzer bei der Nutzung der \u00abOCAD-App\u00bb die Verwendung von GNSS-Signalen systemtechnisch explizit autorisieren, sowohl bei der unmittelbaren Anwendung der \u00abOCAD-App\u00bb als auch bei der Hintergrundprotokollierung (Tracking-Modus).<br \/>\n2.4.5. Datentransfer Die vollumf\u00e4ngliche Nutzung der \u00abOCAD App\u00bb setzt voraus, dass der Nutzer Projektdaten (eine OCAD-Datei) von einer \u00abOCAD Desktop\u00bb-Anwendungen nach der Arbeit im Gel\u00e4nde bezieht und zwingend wieder dorthin zur\u00fccktransferiert. Dem Nutzer stehen zu diesem Zweck drei verschiedene Transfer-Methoden zur Verf\u00fcgung.<br \/>\n\u2022 Clouddienstleistern wie beispielsweise OneDrive, iCloud und Dropbox.<br \/>\n\u2022 Mittels lokaler Schnittstelle, wobei Kabel oder USB-Stick als Transfermedium genutzt werden k\u00f6nnen.<br \/>\n\u2022 OCAD Cloud-Transfer<br \/>\n2.4.6 OCAD Cloud-Transfer Im Falle der Inanspruchnahme des OCAD-Cloud-Transfer-Services werden die Daten f\u00fcr die Dauer von 7 (sieben) Tagen auf dem OCAD-Server abgespeichert und im Anschluss daran automatisch gel\u00f6scht. Es ist lediglich dem urspr\u00fcnglichen Ersteller des Projekts m\u00f6glich, die Datenhochladevorg\u00e4nge zu verifizieren und die neuen Daten herunterzuladen.<br \/>\nWenn ein Nutzer die Daten aus dem OCAD Cloud Transfer Service vor Ablauf der Standardfrist von 7 Tagen l\u00f6schen m\u00f6chte, kann er die OCAD AG dazu schriftlich auffordern, indem er eine eindeutige Kennung (Projekt-ID) \u00fcbermittelt.<\/p>\n<p><strong>2.5 K\u00dcNDIGUNG<\/strong><br \/>\n2.5.1 K\u00fcndigung durch den Lizenznehmer.<br \/>\n6 (sechs) Wochen vor Ablauf des Abonnements wird der Lizenznehmer von der OCAD AG \u00fcber den Ablauf der Nutzungsdauer der Lizenz informiert und ein Angebot zur nahtlosen Verl\u00e4ngerung des Abos zugesendet. Sofern keine Best\u00e4tigung des Angebots oder K\u00fcndigung des Abonnements erfolgte, wird 2 Wochen vor Ablauf des Abonnements eine Erinnerung zur Abo-Verl\u00e4ngerung versendet.<br \/>\nDas Abonnement wird nicht automatisch verl\u00e4ngert.<br \/>\nDer Lizenznehmer hat bei fr\u00fchzeitiger K\u00fcndigung des Abonnements keinen Anspruch auf R\u00fcckerstattung der bezahlten Geb\u00fchr f\u00fcr das Abonnement. Bei fr\u00fchzeitlicher K\u00fcndigung werden keine Angebote zur Abo-Verl\u00e4ngerung versendet.<br \/>\n2.5.2 K\u00fcndigung durch die OCAD AG<br \/>\nWenn wir diese Bestimmungen ohne wichtigen Grund k\u00fcndigen, sind wir in vertretbarem Umfang bestrebt, Sie mindestens 30 Tage vor der K\u00fcndigung durch eine entsprechende Mitteilung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zu benachrichtigen. Soweit nicht in den zus\u00e4tzlichen Bedingungen etwas anderes bestimmt ist, k\u00f6nnen wir jederzeit Ihr Recht, die Software zu nutzen und darauf zugreifen, beenden, wenn:<br \/>\n(a) Sie gegen eine dieser Bestimmungen verstossen (oder in einer Art und Weise handeln, aus der ersichtlich ist, dass Sie nicht die Absicht haben oder nicht in der Lage sind, diese Bestimmungen zu erf\u00fcllen),<br \/>\n(b) Sie Geb\u00fchren f\u00fcr die Software oder die Dienste gegebenenfalls nicht termingerecht bezahlen,<br \/>\n(c) dies f\u00fcr uns aus gesetzlichen Gr\u00fcnden erforderlich ist (z. B. wenn die Bereitstellung der Dienste oder Software f\u00fcr Sie rechtswidrig ist bzw. wird).<\/p>\n<p><strong>2.6 URHEBERRECHTE<\/strong><br \/>\n2.6.1 Die diesen Lizenzbestimmungen beiliegende Software einschliesslich aller Bestandteile, insbesondere Beispielsdateien, Dokumentation, JAVA-Applets, Apps etc. und der Dokumentation, steht im Eigentum der OCAD AG und ist durch nationale und internationale Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte gesch\u00fctzt. Die aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte stehen der OCAD AG zu. Vorbeh\u00e4ltlich anderslautender Bestimmungen in der jeweiligen Dokumentation der Bestandteile der Software d\u00fcrfen sie verwendet, angezeigt, vervielf\u00e4ltigt und verteilt werden. Sie d\u00fcrfen allerdings nicht einzeln vertrieben und kann davon kein Anspruch auf Markenrechte oder Ableitungen erhoben werden<br \/>\n2.6.2 Falls es zus\u00e4tzliche Lizenzbedingungen gibt, welche die Benutzung der Software regeln, werden diese auf einem separaten schriftlichen Softwarevertrag aufgef\u00fchrt, der durch die OCAD AG oder einen von ihr bevollm\u00e4chtigten Dritten unterzeichnet sein muss. Sie werden dann auch Vertragsinhalt.<br \/>\n2.6.3 Die Software enth\u00e4lt urheberrechtlich gesch\u00fctztes Material sowie Betriebsgeheimnisse, zu deren Wahrung sich der Lizenznehmer verpflichtet.<br \/>\n2.6.4 Die Original-Software als auch Teile und die einzelnen Module der Software d\u00fcrfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt sowohl f\u00fcr kostenlose Weitergaben der Software als auch f\u00fcr Verk\u00e4ufe, Vermietung oder Verpachtung an Dritte.<br \/>\n2.6.5 Jeder Verstoss gegen das angef\u00fchrte Urheberrecht wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.<\/p>\n<p><strong>2.7 LIZENZVERST\u00d6SSE<\/strong><br \/>\n2.7.1 Bei Verst\u00f6ssen gegen den Lizenzvertrag ist der Lizenzgeber oder ein durch den Lizenzgeber Bevollm\u00e4chtigter berechtigt, die Lizenz jederzeit zur\u00fcckzuziehen und f\u00fcr nichtig zu erkl\u00e4ren.<br \/>\n2.7.2 Bei Verst\u00f6ssen gegen diese Lizenz ist der Lizenzgeber berechtigt, umgehend rechtliche Schritte einzuleiten. Der Lizenzgeber ist dar\u00fcber hinaus befugt, f\u00fcr entstandene Sch\u00e4den Schadensersatz zu fordern.<br \/>\n2.7.3 Im Falle des R\u00fcckzugs einer Lizenz durch Lizenzverst\u00f6sse werden f\u00fcr erworbene Lizenzen keinerlei geleistete Zahlungen zur\u00fcckerstattet.<\/p>\n<p><strong>2.8 GESONDERTE VEREINBARUNGEN<\/strong><br \/>\n2.8.1 Soweit Sie mit der Lizenzgeberin eine gesonderte Vereinbarung \u00fcber den Bezug dieser Software abgeschlossen haben, gehen die Regelungen dieser Vereinbarung den Regelungen dieser Lizenzbestimmungen vor.<br \/>\n2.8.2 \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen dieses Lizenzvertrages bed\u00fcrfen der Schriftform. Auch ein Verzicht auf die Schriftform ist formbed\u00fcrftig.<\/p>\n<p><strong>2.9 HAFTUNGSAUSSCHLUSS<\/strong><br \/>\n2.9.1 Wenn Sie mit irgendeinem Teil von der Software oder mit irgendwelchen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unzufrieden bzw. nicht einverstanden sind, ist Ihre einzige M\u00f6glichkeit, die Software nicht mehr zu nutzen.<br \/>\n2.9.2 F\u00fcr die Qualit\u00e4t, Zuverl\u00e4ssigkeit und Richtigkeit der von Ihnen erfassten Daten sind Sie allein verantwortlich. Mit der Software d\u00fcrfen nur Daten erfasst werden, zu deren Erfassung Sie berechtigt sind. Eine Kontrolle der Inhalte ist f\u00fcr den Lizenzgeber unzumutbar und wird daher abgelehnt.<br \/>\n2.9.3 Jegliche Erstattungen und Schadensersatzanspr\u00fcche im Rahmen eines Rechtsfalles erstrecken sich maximal auf den Kaufpreis der jeweiligen Lizenz.<br \/>\n2.9.4 Sollten durch die von Ihnen erfassten Daten OCAD und\/oder Ihre Service-Partner direkt oder indirekt zu Schaden kommen, verpflichten Sie sich f\u00fcr den entstandenen Schaden aufzukommen.<br \/>\n<em>Baar am 1. Dezember 2025<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingung (AGB) Letzte \u00dcberarbeitung: 1. Dezember 2025. Diese Version tritt in ihrer Gesamtheit anstelle der vorherigen Version in Kraft. 1.1 GELTUNG 1.1.1 F\u00fcr alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen der OCAD AG sind ausschliesslich die nachfolgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) massgebend. 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